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Warum ist eine Lumbalpunktion kontraindiziert, wenn der Patient einen Hirnabszess hat?

Die Durchführung einer Lumbalpunktion (Rückenmarkspunktion) ist bei Patienten mit vermutetem oder bestätigtem Hirnabszess aufgrund der Gefahr eines Leistenbruchs kontraindiziert. Bei einem Hirnabszess handelt es sich um eine Ansammlung von Eiter im Hirngewebe, mit der häufig ein erhöhter Hirndruck einhergeht. Bei der Lumbalpunktion wird eine Nadel in den Wirbelkanal eingeführt, um Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit (CSF) zur Analyse zu sammeln.

Bei Vorliegen eines Hirnabszesses kann die Entfernung von Liquor bei einer Lumbalpunktion den Druck im Wirbelkanal schnell senken. Diese plötzliche Druckänderung kann zu einer Verschiebung des Gehirngewebes und damit zu einem Bruch führen. Ein Bruch tritt auf, wenn Hirngewebe durch eine natürliche Öffnung im Schädel gequetscht wird, beispielsweise durch das Foramen magnum, wo das Gehirn mit dem Rückenmark verbunden ist.

Ein Hirnvorfall ist ein medizinischer Notfall und kann schwerwiegende Folgen haben, darunter Koma, dauerhafte neurologische Ausfälle oder sogar den Tod. Um diese potenzielle Komplikation zu vermeiden, ist eine Lumbalpunktion daher bei Patienten mit vermutetem oder bestätigtem Hirnabszess kontraindiziert.

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