Nein, Achse-I-Störungen sind psychische Störungen, die klinisch bedeutsam, aber nicht schwerwiegend genug sind, um einen stationären Krankenhausaufenthalt zu erfordern. Dazu gehören Angststörungen, Stimmungsstörungen, psychotische Störungen, Essstörungen und Drogenmissbrauchsstörungen. Achse-II-Störungen sind Persönlichkeitsstörungen und geistige Behinderungen.