Beispielsweise kann in einigen Fällen eine schwere Psoriasis, die die Fähigkeit einer Person, zu arbeiten, alltägliche Aufgaben zu erledigen oder an sozialen Aktivitäten teilzunehmen, erheblich beeinträchtigt, gemäß bestimmten Behindertengesetzen oder -vorschriften als Behinderung gelten.
Bei der Beurteilung des Anspruchs einer Person auf Invaliditätsleistungen oder -unterkünfte können folgende relevante Faktoren berücksichtigt werden:
1. Wertminderung: Das Ausmaß, in dem Psoriasis die körperlichen oder geistigen Funktionen einer Person beeinträchtigt.
2. Funktionelle Einschränkungen: Ob Psoriasis die Fähigkeit einer Person, wichtige Lebensaktivitäten auszuführen, wie Arbeiten, Fürsorge für sich selbst oder Interaktion mit anderen, erheblich einschränkt.
3. Dauer: Die Dauer der durch Psoriasis verursachten Beeinträchtigung oder Funktionseinschränkung.
4. Erhebliche Erwerbstätigkeit: Die Fähigkeit, eine wesentliche Erwerbstätigkeit auszuüben (SGA), ein Begriff, der verwendet wird, um ein Maß an Arbeitstätigkeit zu definieren, das gemäß den Behindertenvorschriften als erwerbstätig gilt.
In Ländern mit spezifischen Behindertengesetzen, wie dem Americans with Disabilities Act (ADA) in den Vereinigten Staaten, kann Psoriasis als Behinderung gelten, wenn sie die Kriterien einer „körperlichen Beeinträchtigung, die eine oder mehrere wichtige Lebensaktivitäten erheblich einschränkt“ erfüllt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Feststellung einer Behinderung in der Regel von Fall zu Fall und unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände und der Schwere der Erkrankung einer Person getroffen wird. Wenn Sie Bedenken haben, ob Ihre Psoriasis als Behinderung angesehen werden kann, wird empfohlen, sich an die zuständigen Behörden zu wenden, z. B. an Behindertenversicherungsträger oder auf Behindertenrecht spezialisierte Rechtsanwälte.
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