Untersuchung:Der Psychiater kann eine Untersuchung des Vorfalls einleiten, um die Fakten und Umstände im Zusammenhang mit der angeblich unangemessenen Offenlegung zu ermitteln. Dies kann das Sammeln von Informationen vom Techniker, dem Servicemitarbeiter und anderen relevanten Personen oder Aufzeichnungen umfassen.
Meldung:Der Psychiater muss den Vorfall möglicherweise den zuständigen Behörden melden, beispielsweise dem Verteidigungsministerium (DoD), dem Veteranenministerium (VA) oder anderen relevanten Behörden oder Organisationen. Diese Berichterstattung ist wichtig, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen und die PHI des Servicemitglieds zu schützen.
Korrekturmaßnahmen:Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung kann der Psychiater geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass ähnliche Vorfälle in Zukunft auftreten. Zu diesen Maßnahmen können Änderungen der Richtlinien, Verfahren oder Schulungen für das Personal gehören, das die PHI von Servicemitgliedern verwaltet.
Benachrichtigung des Servicemitglieds:Der Psychiater kann dafür verantwortlich sein, das betroffene Servicemitglied über die unangemessene Offenlegung seiner PHI zu informieren. Diese Benachrichtigung sollte Informationen über den Vorfall, die zur Behebung des Vorfalls ergriffenen Schritte und alle dem Servicemitglied zur Verfügung stehenden Ressourcen oder Unterstützung enthalten.
Disziplinarmaßnahmen:Abhängig von der Schwere der unangemessenen Offenlegung und den damit verbundenen Umständen kann der Psychiater Disziplinarmaßnahmen gegen den Techniker oder anderes beteiligtes Personal einleiten. Dies kann gegebenenfalls einen Verweis, eine Suspendierung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfassen.
Die konkreten Maßnahmen des Psychiaters hängen von den von seiner Organisation festgelegten Richtlinien und Verfahren sowie den Anforderungen der geltenden Datenschutzbestimmungen ab.
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