Ja, ein Therapeut verstößt gegen die Schweigepflicht des Klienten, wenn er einem Klienten Dinge über einen anderen erzählt. Die Vertraulichkeit des Klienten ist die ethische und rechtliche Verpflichtung eines Therapeuten, alle Informationen über einen Klienten, einschließlich seiner Identität, geheim zu halten. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des ersten Klienten dürfen Therapeuten keine Informationen über einen Klienten an einen anderen Klienten weitergeben. Die Verletzung der Vertraulichkeit des Klienten kann schwerwiegende Folgen haben, einschließlich einer Schädigung der therapeutischen Beziehung, rechtlicher Haftung und Vertrauensverlust des Klienten.