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Gilt ein Knochensporn als Vorerkrankung?

Es kommt auf den individuellen Versicherungsplan und die konkreten Umstände an. Einige Versicherungspläne betrachten einen Knochensporn möglicherweise als Vorerkrankung, andere hingegen nicht. Es ist wichtig, sich bei Ihrem Versicherer zu erkundigen, ob ein Knochensporn im Rahmen Ihres spezifischen Tarifs als Vorerkrankung gilt.

Im Allgemeinen handelt es sich bei einer Vorerkrankung um eine Erkrankung, die Sie vor Beginn Ihrer Krankenversicherung hatten. Versicherungsgesellschaften können den Versicherungsschutz für Vorerkrankungen ausschließen oder eine höhere Versicherungsprämie verlangen.

Wenn Sie einen Knochensporn haben, ist es wichtig, mit Ihrem Arzt über Ihre Erkrankung und die möglichen Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung zu sprechen. Ihr Arzt kann Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob ein Knochensporn im Rahmen Ihres spezifischen Plans als Vorerkrankung gilt.

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