Nierensteine können als Vorerkrankung angesehen werden, wenn jemand in der Vergangenheit an ihnen erkrankt ist. In der Regel definieren Versicherungsgesellschaften eine Vorerkrankung als jede Krankheit, die bei einer Person diagnostiziert oder behandelt wurde, bevor sie eine Krankenversicherung beantragt hat. Dazu können Nierensteine sowie andere medizinische Probleme, chronische Krankheiten und Verletzungen gehören. Wenn bei einer Person Nierensteine diagnostiziert wurden oder sie sich in der Vergangenheit einer medizinischen Behandlung unterzogen hat, ist es wichtig, diese Informationen bei der Beantragung einer Krankenversicherung offenzulegen, da sie sich auf ihre Anspruchsberechtigung, ihren Versicherungsschutz und ihre Prämien auswirken können.