Es ist einem Mann über 80 Jahren verboten, mit einem 20-jährigen Mädchen Geschlechtsverkehr zu haben. In den meisten Gerichtsbarkeiten liegt das Einwilligungsalter für Geschlechtsverkehr zwischen 16 und 18 Jahren. Daher würde es sich um eine gesetzliche Vergewaltigung handeln, die ein schweres Verbrechen darstellt.