In den meisten Gerichtsbarkeiten kann eine Person eine andere Person wegen der Übertragung einer sexuell übertragbaren Infektion (STI) verklagen, wenn die infizierte Person nachweisen kann, dass die andere Person wusste oder hätte wissen müssen, dass sie die STI hatte, und es vor der sexuellen Aktivität nicht offengelegt hat. Wenn eine Person im Fall von Herpes vor dem Geschlechtsverkehr nicht offenlegt, dass sie an Herpes erkrankt ist, und der Partner dadurch an Herpes erkrankt, kann die infizierte Person einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz haben. Die spezifischen Gesetze und Vorschriften zur Offenlegung und Haftung von STI können jedoch je nach Gerichtsbarkeit variieren. Es ist wichtig, einen Anwalt zu konsultieren, um die relevanten Gesetze und Vorschriften in Ihrem spezifischen Fall zu ermitteln.