In den meisten Fällen ja. Viele sexuell übertragbare Krankheiten (STDs), einschließlich Herpes, gelten als meldepflichtige Erkrankungen. Das bedeutet, dass Gesundheitsdienstleister verpflichtet sind, neue Fälle dem örtlichen oder staatlichen Gesundheitsamt zu melden. Der Zweck der Berichterstattung besteht darin, den Gesundheitsbehörden dabei zu helfen, die Ausbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten zu verfolgen und Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Übertragung zu verhindern.