Ja, ein New Yorker Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen von einem Arbeitnehmer verlangen, dass er sich die Gesichtsbehaarung rasiert. Arbeitgeber haben das Recht, Pflegestandards festzulegen, sofern diese angemessen und nicht diskriminierend sind und mit der Stelle in Zusammenhang stehen. Ein Arbeitgeber kann von einem Arbeitnehmer verlangen, dass er sich rasiert, wenn die Gesichtsbehaarung ein Sicherheitsrisiko darstellt, die Fähigkeit des Arbeitnehmers zur Erfüllung seiner Pflichten beeinträchtigt oder sich negativ auf das Image des Unternehmens auswirkt. Allerdings darf ein Arbeitgeber Arbeitnehmer bei der Festlegung von Pflegestandards nicht aufgrund von Rasse, Religion oder anderen geschützten Merkmalen diskriminieren.