In einigen Gerichtsbarkeiten sind nur bestätigte Fälle einer HIV-Infektion namentlich meldepflichtig, während in anderen sowohl HIV-Infektions- als auch AIDS-Fälle meldepflichtig sind. Darüber hinaus verlangen einige Gerichtsbarkeiten möglicherweise nur die Meldung von Fällen, die bestimmte Kriterien erfüllen, beispielsweise solche, die neu diagnostiziert wurden oder bei denen die Krankheit ein bestimmtes Stadium erreicht hat.
Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze und Vorschriften in der jeweiligen Gerichtsbarkeit zu konsultieren, um die genauen Meldepflichten für HIV/AIDS-Fälle festzulegen.
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