Ja, eine medizinische Fachangestellte kann die Mithilfe bei einem Eingriff, bei dem Hilfsmittel erforderlich sind, verweigern, wenn dies gegen ihre moralischen oder religiösen Überzeugungen verstößt. Dies wird als Kriegsdienstverweigerung bezeichnet und ist gesetzlich geschützt. Allerdings müssen medizinische Assistenten die Richtlinien und Verfahren ihres Arbeitgebers befolgen und können mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden, wenn sie sich weigern, ihren Aufgaben nachzukommen.