Im Allgemeinen gilt:Ja, vor Ausstellung einer Versicherungspolice müssen eine Diagnose oder Symptome einer Erkrankung vorliegen, damit die Erkrankung als Vorerkrankung angesehen werden kann. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel, etwa bei Erkrankungen, die als angeboren oder erblich gelten, oder bei Erkrankungen, die als chronisch gelten und schon seit langem bestehen. Ob eine Erkrankung als Vorerkrankung gilt oder nicht, hängt letztendlich von den spezifischen Bedingungen der Versicherungspolice ab.