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Kann ein CNA legal rektale Zäpfchen verabreichen?

Im Allgemeinen sind CNAs (Certified Nursing Assistants) nicht berechtigt, rektale Zäpfchen zu verabreichen, es sei denn, dies ist in ihrem staatlichen Tätigkeitsbereich, in den Protokollen der Einrichtung oder in der Anweisung der betreuenden Krankenschwester ausdrücklich gestattet. Die Verabreichung rektaler Zäpfchen liegt in der Regel im Aufgabenbereich von Pflegefachkräften.

Staatliche Vorschriften und Einrichtungsrichtlinien können variieren, daher sollten CNAs die Vorschriften ihrer Gerichtsbarkeit sowie die Richtlinien und Verfahren, die von der beschäftigenden Gesundheitseinrichtung dargelegt werden, genau verstehen. Einige Gesundheitseinrichtungen übertragen CNAs möglicherweise zusätzliche Verantwortlichkeiten im Rahmen ihrer beruflichen Rolle, dies muss jedoch klar definiert und durch Vorschriften und Facility Management zulässig sein.

Letztendlich besteht der beste Ansatz zur Bestimmung des Verantwortungsbereichs eines CNA für die Verabreichung rektaler Zäpfchen darin, sich auf spezifische staatliche Vorschriften und die Richtlinien der Gesundheitsorganisation zu beziehen. Durch die Einhaltung dieser Quellen gewährleisten Gesundheitsdienstleister die Patientensicherheit und halten sich an die erforderlichen Praktiken.

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