Wenn Sie auf einem Auge blind sind und auf dem anderen eine Brille benötigen, haben Sie leider keinen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen. Um Anspruch auf Leistungen aufgrund von Blindheit zu haben, müssen Sie auf beiden Augen blind sein oder eine schwere Sehbehinderung haben, die bestimmte medizinische Kriterien erfüllt.