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Was ist zu tun, wenn bei einem genehmigungspflichtigen Betreten enger Räume ein Sauerstoffmangel von 19,5 Prozent auftritt?

Wenn während eines genehmigungspflichtigen Betretens geschlossener Räume ein Sauerstoffmangel auftritt (unter 19,5 %), müssen die folgenden Schritte unternommen werden:

1. Evakuieren Sie sofort das gesamte Personal aus dem geschlossenen Raum.

2. Lüften Sie den geschlossenen Raum, bis der Sauerstoffgehalt mindestens 23,5 % beträgt.

3. Betreten Sie den geschlossenen Raum erneut mit einem Atemschutzgerät oder einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät.

4. Überwachen Sie weiterhin den Sauerstoffgehalt im geschlossenen Raum und evakuieren Sie das gesamte Personal, wenn er wieder unter 19,5 % fällt.

Sauerstoffmangel stellt in geschlossenen Räumen eine ernste Gefahr dar, da er zu Bewusstlosigkeit und zum Tod führen kann. Es ist wichtig, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um das Auftreten eines Sauerstoffmangels zu verhindern, und darauf vorbereitet zu sein, angemessen zu reagieren, wenn er doch auftritt.

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