* Wenn es keine Lebenszeichen gibt und die Wiederbelebungsmaßnahmen seit mindestens 20 Minuten andauern.
* Wenn das Opfer an einer unheilbaren Krankheit leidet und die Familie beantragt hat, dass die Wiederbelebungsmaßnahmen eingestellt werden.
* Wenn das Opfer eine gültige Anordnung zur Nichtwiederbelebung (DNR) hat.
* Wenn eine Fortsetzung der Herz-Lungen-Wiederbelebung zwecklos wäre.
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