Bei der Feststellung, ob Sie behindert sind, berücksichtigt die SSA mehrere Faktoren, darunter:
Ihr Gesundheitszustand und seine Symptome
Ihr Alter, Ihre Ausbildung und Ihre Berufserfahrung
Ihre Fähigkeit, grundlegende Arbeitstätigkeiten wie Gehen, Sitzen und Heben auszuführen
Wenn Sie die SSA-Definition einer Behinderung erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf SSDI-Leistungen. Die Höhe Ihrer Leistungen richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Verdienst vor Eintritt Ihrer Erwerbsunfähigkeit.
Sie können SSDI-Leistungen online oder bei Ihrem örtlichen Sozialversicherungsamt beantragen. Die SSA prüft Ihren Antrag und trifft innerhalb von 3 bis 5 Monaten eine Entscheidung. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Leistungen einen Monat nach Beendigung Ihrer Erwerbstätigkeit.
Wenn Ihnen SSDI-Leistungen verweigert werden, können Sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Das Berufungsverfahren kann komplex sein, daher sollten Sie darüber nachdenken, die Hilfe eines Behindertenanwalts oder Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Neben SSDI können Sie möglicherweise auch Invaliditätsleistungen von anderen Quellen erhalten, beispielsweise von Ihrem Arbeitgeber oder einer privaten Versicherungsgesellschaft. Sie sollten sich bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften