1. Schizophrenie:Dies ist eine schwere psychische Erkrankung, die durch Halluzinationen, Wahnvorstellungen, desorganisiertes Denken und beeinträchtigte soziale und berufliche Funktionsfähigkeit gekennzeichnet ist.
2. Bipolare Störung:Bei dieser Erkrankung wechseln sich Episoden von Manie oder Hypomanie mit Phasen der Depression ab.
3. Schwere Depression:Dies ist eine schwere Form der Depression, die die Fähigkeit einer Person, im täglichen Leben zu funktionieren, erheblich beeinträchtigen kann.
4. Angststörungen:Einige schwere Angststörungen, wie z. B. die generalisierte Angststörung, die Panikstörung oder die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), können für eine SSI in Frage kommen, wenn sie eine deutliche Funktionsbeeinträchtigung verursachen.
5. Zwangsstörung (OCD):Schwere Zwangsstörung, die die Aktivitäten und die Arbeitsfähigkeit einer Person erheblich einschränkt, kann für SSI in Frage kommen.
6. Persönlichkeitsstörungen:Bestimmte schwere Persönlichkeitsstörungen, wie z. B. die Borderline-Persönlichkeitsstörung oder die antisoziale Persönlichkeitsstörung, können in Frage kommen, wenn sie zu erheblichen funktionellen Beeinträchtigungen führen.
7. Psychotische Störungen:Zusätzlich zur Schizophrenie können auch andere psychotische Störungen wie schizoaffektive Störungen oder Wahnstörungen in Betracht gezogen werden, wenn sie die Kriterien einer Behinderung erfüllen.
8. Geistige Behinderung:Dies bezieht sich auf eine deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit (normalerweise ein IQ unter 70), die während der Entwicklungsphase auftritt und die Anpassungsfähigkeiten einer Person beeinträchtigt.
9. Autismus-Spektrum-Störung (ASD):Schwere Fälle von ASD, die zu deutlichen Beeinträchtigungen der sozialen Interaktion, Kommunikation und eingeschränkten oder sich wiederholenden Verhaltensweisen führen, können für SSI in Frage kommen.
Um sich für eine SSI-Behinderung aufgrund einer psychischen Erkrankung zu qualifizieren, muss eine Person medizinische Nachweise wie diagnostische Beurteilungen und Behandlungsaufzeichnungen vorlegen, die den Schweregrad der Erkrankung und ihre Auswirkungen auf ihre tägliche Funktionsfähigkeit belegen. Die SSA beurteilt, ob die psychische Erkrankung ihrer Definition einer Behinderung entspricht, und berücksichtigt dabei Faktoren wie funktionelle Einschränkungen, Arbeitsfähigkeit und Dauer der Erkrankung.
Hinweis:Die spezifischen Kriterien und Bewertungen, die von der SSA verwendet werden, um die Berechtigung für eine SSI-Behinderung aufgrund einer psychischen Erkrankung zu bestimmen, können komplex sein. Wenden Sie sich immer an einen Fachmann für Behindertenrecht oder an die SSA, um genaue Informationen und Ratschläge zu Ihrer spezifischen Situation zu erhalten.
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