1. Alter 65 oder älter, oder
2. Blind, oder
3. Behinderte gemäß der Definition von Behinderung der Social Security Administration (SSA).
Zusätzlich zu diesen Alters- oder Behinderungsanforderungen müssen Einzelpersonen auch Einkommens- und Vermögensgrenzen einhalten. Um die Anspruchsberechtigung zu bestimmen, berücksichtigt die SSA das zählbare Einkommen und die Ressourcen der Person, darunter Löhne, Renten, Sozialversicherungsleistungen und Bankkonten.
Wenn ein Erwachsener die Alters- oder Behinderungskriterien sowie die Einkommens- und Vermögensgrenzen erfüllt, hat er möglicherweise Anspruch auf SSI. Es ist wichtig zu beachten, dass die Zulassungskriterien komplex sein können und die SSA jeden Fall individuell bewertet. Daher ist es ratsam, sich direkt an die SSA zu wenden oder sich von einem Rechts- oder Finanzexperten beraten zu lassen, um festzustellen, ob Sie oder ein Angehöriger für SSI in Frage kommen.
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