Um Anspruch auf Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung zu haben, müssen Sie eine schwere Behinderung haben. Das bedeutet, dass Ihre Behinderung Sie an der Ausübung einer wesentlichen Erwerbstätigkeit (SGA) hindern muss. Die SSA definiert SGA als „Arbeit, die die Ausführung bedeutender und produktiver körperlicher oder geistiger Aktivitäten beinhaltet“.
Wenn Sie an einem Fehlbildungssyndrom leiden, kann es für Sie schwierig oder unmöglich sein, zu arbeiten. Möglicherweise haben Sie beispielsweise körperliche Behinderungen, die Sie daran hindern, längere Zeit zu stehen oder zu gehen. Möglicherweise haben Sie auch geistige Behinderungen, die Ihre Konzentrationsfähigkeit oder das Erinnern von Informationen beeinträchtigen.
Wenn Sie glauben, dass Sie aufgrund eines Fehlbildungssyndroms arbeitsunfähig sein könnten, sollten Sie Sozialversicherungsleistungen wegen Erwerbsunfähigkeit beantragen. Die SSA prüft Ihre Krankenakten und stellt fest, ob Sie die Voraussetzungen für Invaliditätsleistungen erfüllen oder nicht.
Hier sind einige Tipps für die Beantragung von Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung, wenn Sie an einem Fehlbildungssyndrom leiden:
* Sammeln Sie medizinische Beweise. Sie müssen der SSA medizinische Beweise vorlegen, die Ihren Anspruch stützen. Zu diesen Beweisen können Arztberichte, Testergebnisse und Krankenhausunterlagen gehören.
* Seien Sie bereit, über Ihre Behinderung zu sprechen. Die SSA kann Sie interviewen, um Ihre Behinderung zu besprechen. Seien Sie bereit, Fragen zu Ihren Symptomen zu beantworten, wie sich Ihre Behinderung auf Ihre täglichen Aktivitäten auswirkt und welche medizinische Behandlung Sie erhalten haben.
* Kennen Sie Ihre Rechte. Sie haben das Recht, gegen die Entscheidung der SSA Berufung einzulegen, wenn Ihnen Invaliditätsleistungen verweigert werden. Wenn Sie Hilfe bei Ihrem Einspruch benötigen, können Sie sich an einen Anwalt für Behindertenrecht wenden.
Wenn Sie Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen bei Erwerbsunfähigkeit haben, erhalten Sie eine monatliche Leistungszahlung. Die Höhe Ihrer Leistung richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrer Behinderung.
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