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Gilt eine antisoziale Persönlichkeitsstörung als behindert?

Die antisoziale Persönlichkeitsstörung (ASPD) ist eine psychische Störung, die durch ein allgegenwärtiges Muster der Missachtung und Verletzung der Rechte anderer gekennzeichnet ist. Menschen mit ASPD mangelt es oft an Empathie und Reue und sie können manipulativ, betrügerisch und impulsiv sein. Sie können sich auch kriminell verhalten.

Das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, Fifth Edition (DSM-5) listet eine Reihe von Symptomen auf, die zur Diagnose von ASPD herangezogen werden können. Zu diesen Symptomen gehören:

* Eine Missachtung der Rechte anderer

* Ein Muster aus Lügen, Betrügen und Stehlen

* Impulsivität

* Aggressivität

* Versäumnis, vorausschauend zu planen

* Ein Mangel an Empathie

* Eine Geschichte kriminellen Verhaltens

Um mit ASPD diagnostiziert zu werden, muss eine Person mindestens drei dieser Symptome erfüllen.

ASPD kann die Fähigkeit einer Person, in der Gesellschaft zu funktionieren, erheblich beeinträchtigen. Menschen mit ASPD haben möglicherweise Schwierigkeiten, einen Job zu behalten, Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Gesetz zu befolgen. Möglicherweise neigen sie auch eher zu riskanten Verhaltensweisen wie Drogenmissbrauch und ungeschütztem Sex.

Der Americans with Disabilities Act (ADA) definiert eine Behinderung als eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die die Fähigkeit einer Person, eine wichtige Lebensaktivität auszuführen, erheblich einschränkt. Das ADA besagt auch, dass eine Person als behindert gilt, wenn bei ihr eine solche Beeinträchtigung vorliegt oder wenn davon ausgegangen wird, dass sie eine solche Beeinträchtigung hat.

ASPD kann eine Person im Rahmen des ADA als behindert qualifizieren, wenn es ihre Fähigkeit, eine wichtige Lebensaktivität auszuführen, erheblich einschränkt. Dazu könnte die Fähigkeit gehören, zu arbeiten, zur Schule zu gehen oder an sozialen Aktivitäten teilzunehmen. Um Anspruch auf Invaliditätsleistungen zu haben, muss eine Person mit ASPD einen Nachweis eines Arztes oder einer anderen qualifizierten medizinischen Fachkraft vorlegen, aus dem hervorgeht, dass ihr Zustand die Kriterien für eine Invalidität erfüllt.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Menschen mit ASPD Anspruch auf Invaliditätsleistungen haben. Die Entscheidung darüber, ob eine Person Anspruch auf eine Behinderung hat oder nicht, wird im Einzelfall getroffen.

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