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Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen, der wegen Arthritis arbeitsunfähig ist?

In den meisten Fällen nein. Der Americans with Disabilities Act (ADA) schützt Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Arthritis gilt im Sinne des ADA als Behinderung, wenn sie eine wichtige Lebensaktivität wie die Fähigkeit zum Gehen, Heben oder Sitzen erheblich einschränkt. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Arthritis arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber angemessene Vorkehrungen treffen, die es dem Arbeitnehmer ermöglichen, seiner Arbeit weiterhin nachzugehen. Beispielsweise muss der Arbeitgeber möglicherweise einen flexiblen Arbeitsplan, einen umgebauten Arbeitsplatz oder Hilfsmittel bereitstellen. Wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine Arbeit mit angemessenen Vorkehrungen auszuführen, kann der Arbeitgeber sein Arbeitsverhältnis möglicherweise kündigen. Der Arbeitgeber muss jedoch nachweisen, dass er der Behinderung des Arbeitnehmers nicht ohne unzumutbare Härte Rechnung tragen könnte.

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