Unter „menschlicher Handlung“ versteht man im Versicherungswesen jedes Ereignis, bei dem es sich um menschliche Fahrlässigkeit, Fehler oder Vorsatz handelt, das einen Verlust oder Schaden verursacht. Beispiele für solche Handlungen sind Diebstahl, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung oder sogar Tierhandlungen. Eine einfache Handlung wie Niesen kann jedoch nicht als menschliche Handlung eingestuft werden. Obwohl der Niesreflex Teil unserer menschlichen Biologie ist, kann er nicht als absichtlich oder gar nachlässig ausgelegt werden, sodass er für die dadurch verursachten Verluste haftbar gemacht werden könnte.