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ADHS gilt nicht als angeborene Störung?

Die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ist eine neurologische Entwicklungsstörung, die meist erstmals im Kindesalter diagnostiziert wird und oft bis ins Erwachsenenalter anhält. Es handelt sich um eine angeborene Erkrankung, das heißt, sie ist von Geburt an vorhanden. Es wird angenommen, dass ADHS durch eine Kombination genetischer und umweltbedingter Faktoren verursacht wird. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Genetik eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung von ADHS spielt, wobei die Erblichkeitsschätzungen zwischen 75 % und 95 % liegen. Das bedeutet, dass ADHS tendenziell familiär gehäuft auftritt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Genetik allein nicht darüber entscheidet, ob jemand ADHS entwickelt. Es wird angenommen, dass auch Umweltfaktoren wie vorgeburtliches Rauchen der Mutter oder Bleiexposition zur Entstehung der Störung beitragen. Daher gilt ADHS als angeborene Störung, die sowohl durch genetische als auch umweltbedingte Faktoren beeinflusst wird.

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