Es gibt keine Beweise dafür, dass „Scheidung im Schlaf“ ein gesetzlich anerkanntes Konzept ist oder dass es überhaupt eine Möglichkeit gibt, eine Scheidung im Schlaf zu beantragen. Darüber hinaus gibt es keine wissenschaftliche Grundlage für den Begriff „ADHS-Drogenurlaub“. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der ADHS-Medikamente Ihres Kindes haben, wenden Sie sich an einen Arzt.